Bonusheft
Das Bonusheft dient gesetzlich krankenversicherten Patienten als Nachweis für ihre Vorsorgeuntersuchungen. Sie sollten mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt gehen und sich den Besuch stempeln lassen. Mit einem regelmäßig geführten Bonusheft bekommen Sie bei den Kosten für Zahnersatz einen Extra-Zuschuss zum bestehenden Festzuschuss. Der Kassenzuschuss beträgt 70 Prozent (statt 60 Prozent) bei einem über fünf Jahre lückenlos geführten Bonusheft und 75 Prozent bei einem über zehn Jahre geführten Bonusheft.
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Freitag
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